Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden individuell ausgehandelt!
Der Verwender vorformulierter Klauseln kann sich zur Darlegung eines Aushandelns nach § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB nicht ausschließlich auf eine individualrechtliche Vereinbarung berufen, nach der über die Klauseln „ernsthaft und ausgiebig verhandelt wurde“.
Mit dem Schutzzweck der §§ …
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