Schlank im Schlaf durch Brot
Wirbt ein Bäcker auf Faltblättern mit dem Slogan “Schlank im Schlaf” für ein Brot, verstößt diese Werbung gegen verbraucherschützende Vorschriften und ist wettbewerbswidrig.
So hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in dem hier vorliegenden Fall eines Bäckereiunternehmens entschieden, das mit dem Spruch …
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