Nicht verschreibungspflichtige EU-Arzneimittel
Ein in einem Mitgliedstaat nicht der ärztlichen Verschreibungspflicht unterliegendes Arzneimittel darf in einem anderen Mitgliedstaat nur dann vertrieben werden, wenn auch dieser Mitgliedstaat sein Inverkehrbringen genehmigt hat.
Ohne diese Genehmigung kann die Abgabe dieses Arzneimittels dort jedoch auch dann möglich …
Weiterlesen…




