Nutzungsuntersagung für einen Firmenbestandteil
Soll die Nutzung eines Firmenbestandteils untersagt werden, muss eine Begehungsgefahr nicht nur für die Verwendung der Gesamtbezeichnung, sondern für die Benutzung des Firmenbestandteils bestehen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geht dabei ein Antrag, der auf Unterlassung der Benutzung des Firmenbestandteils …
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