Bucheinsicht des Handelsvertreters – und die Verjährung
Der Anspruch auf Gewährung von Bucheinsicht (§ 87c Abs. 4 HGB) verjährt selbständig1.
Dieser Anspruch, bei dem es sich um einen Hilfsanspruch handelt, wird allerdings gegenstandslos, wenn der Provisionsanspruch, dessen Vorbereitung er dienen soll, verjährt ist oder aus …
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