Scheidungskosten und ihre Übernahme durch das Paar

Wenn ein Paar sich scheiden lässt, entsteht nicht nur Trennungsschmerz, es kommt auch zu verschiedenen Kosten. Einerseits entstehen Kosten für den Rechtsanwalt, denn bei einer Scheidung ist die Beauftragung eines Anwalts verpflichtend. Andererseits müssen aber auch die Kosten für das Familiengericht beglichen werden, hier kommt es auf den Verfahrenswert an. Doch wer kommt für die Scheidungskosten auf, wenn das Paar sich nicht in Einvernehmen trennt?

Scheidungskosten setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen

Wie hoch die Scheidungskosten sind, entscheidet der Streitwert. Eine erfahrene Rechtsanwaltskanzlei kann hier bereits beim ersten Beratungsgespräch einen wertvollen Einblick vermitteln. Ehepaare, die sich nicht im Einvernehmen scheiden, sondern viele Streitigkeiten klären müssen, zahlen regelmäßig höhere Gebühren. Wenn das Paar hingegen beidseitig mit der Scheidung einverstanden ist und keine offenen Punkte zu klären sind, können die Kosten reduziert werden. In diesem Fall ist es sogar möglich, dass ein gemeinsamer Anwalt beauftragt wird, der von beiden Partnern bezahlt wird.

Wer bezahlt die Scheidungskosten?

Wenn sich ein Paar mit zwei Anwälten scheiden lässt, muss jeder Partner die Gebühren für den eigenen Anwalt selbst bezahlen. Grundsätzlich zahlt bei Anwälten immer der Mandant, der das Mandat an die Kanzlei übergeben hat. Beauftragt das Paar gemeinsam den Scheidungsanwalt, sind die Kosten dennoch von der Person zu tragen, die den Auftrag erteilt hat. Denn offiziell darf ein Rechtsanwalt immer nur eine Partei vor Gericht vertreten. Am Ende können sich beide Parteien die Kosten dann jedoch teilen.

Bei den Gerichtskosten muss der sogenannte Gerichtskostenvorschuss von jener Person geleistet werden, die durch den Anwalt den Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht hat. Grundsätzlich erfolgt aber die Verteilung der Gerichtskosten auf beide Parteien. Der Vorschuss muss in jedem Scheidungsverfahren geleistet werden und fällt immer an die Person zurück, die das Verfahren in Auftrag gegeben hat.

Erst nach Abschluss der Scheidung wird seitens des Gerichts eine genaue Kostenberechnung erfolgen, die auf Grundlage des Streitwerts entsteht. Die Gesamtkosten werden nun beiden Ex-Partnern zu je 50 Prozent in Rechnung gestellt. Jener Partner, der bereits den Vorschuss geleistet hat, muss nun weniger an das Gericht bezahlen oder erhält den überzahlten Teil zurückerstattet.

Rechner unterstützen bei der Ermittlung der Scheidungskosten

Für jedes Paar ist es im Vorfeld hilfreich zu wissen, mit welchen Kosten bei der Scheidung zu rechnen ist. Ein sogenannter Scheidungskostenrechner kann dabei helfen, erste Klarheit zu bekommen. Auch der beauftragte Anwalt kann anhand der gemachten Angaben zumindest einen Überblick verschaffen, mit welchen Kosten zu rechnen ist. Die endgültigen Gebühren werden jedoch erst dann bekannt, wenn das Verfahren abgeschlossen ist.