Corona – und der Lockdown im Saarland
Die 2G-Zugangsbeschränkungen für nicht der Deckung des täglichen Bedarfs dienende Ladengeschäfte durch die saarländischen Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 30.12.2021 und 12.01.2022 waren, wie das Bundesverwaltungsgericht nun entschieden hat, nicht hinreichend bestimmt.
Die Regelungen der saarländischen Verordnungen zur Bekämpfung …
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