Jungunternehmer – und ihre Geschäfte mit den USA

Die ersten Jungunternehmen aus dem medizinischen bzw. biotechnologischen Bereich erhalten durch den neu geschaffenen „German Accelerator Life Sciences“ (GALS) für die Life Science-Region Boston (USA) eine bis zu einem Jahr andauernde Unterstützung, die genau auf die Bedürfnisse der jeweiligen Firma zugeschnitten ist. Damit soll ihnen der Zugang zum amerikanischen Markt erleichtert werden.

Laut Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sind nach dem Start des GALS im Oktober 2015 nun 4 Jungunternehmen ausgesucht worden, die in den Genuss einer speziellen Unterstützung kommen. Das Angebot der German Accelerator zählt zu den vom Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie iniziierten Maßnahmen im Start-up Bereich. Mit Hilfe dieser Förderung sollen die ausgewählten Unternehmen über einen längeren Zeitraum (bis zu einem Jahr) den Markt in den USA in Bezug auf ihr Produkt oder ihre Dienstleistung testen. Nach Auffassung des Bundeswirtschaftsministeriums kann es für ein Start-up-Unternehmen schwierig sein, USA-spezifische Gepflogenheiten zu verstehen.

Doch wer als Unternehmer in den USA erfolgreich sein möchte, dem raten alle namhaften Spezialisten zu einer Firmengründung in den USA. So erfährt man z.B. unter www.amercan-trade.org, dass es im Land der unbegrenzten Möglichkeiten von den dortigen Bewohnern positiv aufgefasst wird, wenn eine Firma einen Sitz im eigenen Land hat und man nicht bei jedem Kontakt auf eine horende Zeitverschiebung achten muss. Genauso kann eine Bestellung, die aus Deutschland in die USA erst noch verschickt werden muss, den potentiellen amerikanischen Kunden abschrecken. Darüberhinaus sendet eine Firmenadresse in den USA und auch ein dort unterhaltenes Warenlager möglichen Geschäftspartnern ein positives Signal. Es zeigt jedem, wie ernst man sein Geschäft nimmt und gewinnt dadurch ein wesentlich besseres Image. Eine Folge kann sein, dass wesentlich schneller eine Vertrauensbasis zu möglichen Geschäftspartnern aufgebaut werden kann. Aber auch ein US-amerikanischer Kunde greift im Zweifel eher zu einem Produkt einer dort ansässigen Firma als zur Ware eines ausländischen Unternehmens.

Die meisten deutschen Exporte werden von den USA abgenommen. Da ist es nicht verwunderlich, dass innerhalb Europas die Bundesrepublik als wichtigster Handelspartner der USA gilt. Trotzdem bevorzugen die US-Amerikaner einen Ansprechpartner vor Ort. Hinzu kommt, dass weder ein Bankkonto bzw. Kreditkarten noch der Abschluss eines Mietvertrages für ein Büro ohne die Gründung eines Unternehmens zu erhalten sind.

Hat man sich zur Gründung einer Tochterfirma in den USA entschlossen, kann mit Hilfe einer professionellen Unterstützung die Gründung innerhalb von ca. 14 Tagen erfolgen. Auch die Kosten bleiben im Vergleich zu einer Firmengründung in der Bundesrepublik sehr gering. Dennoch sollte die Gründung in den USA keinesfalls übereilt erfolgen. Insbesondere die Wahl der Rechtsform ist entscheidend für viele rechtliche und steuerliche Bereiche.

Besonders verwirrend kann es für einen Deutschen sein, dass in den USA kein einheitliches Gesellschaftsrecht existiert. Hier liegt die Gesetzgebungskompetenz bei den Bundesstaaten, so dass es zwischen den Bundesstaaten durchaus erhebliche Unterschiede bei der Regelung einer Firmengründung gibt. Nicht ohne Grund ist z.B. der Staat Delaware sehr beliebt bei Existenzgründern: Hier gilt ein überaus fortschrittliches Gesellschaftsrecht, nach dem zwar der Rechtssitz eines Unternehmens in Delaware sein muss, aber die eigentliche Firma ihren Standort in einem anderen Bundesstaat haben darf. Darüberhinaus ist eine niedrige Besteuerung und eine optimale Haftungsbegrenzung oftmals ausschlaggebend für die Wahl Delawares als Gründungsort eines Unternehmens.