Verstoß gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)

In der freien Wirtschaft sind Konkurrenzkämpfe zwischen Unternehmen allgegenwärtig. Jedes Unternehmen möchte seinen eigenen Marktanteil sowie das eigene Marktwachstum optimieren, um die eigene Position auf dem Markt gegenüber der Konkurrenz zu festigen.

Allerdings ist es oftmals der Fall, dass Unternehmen hierfür Methoden Benutzen, die rechtlich gesehen verboten sind. Diese verbotenen Methoden sind im deutschen Gesetz unter dem Begriff des „unlauteren Wettbewerbs“ zu finden.

Für das bessere Verständnis was alles unter diesen Begriff fällt werden im Folgenden einige Beispiele genannt.

Falsche Aussagen bzw. Angaben in der eigenen Werbung, sowie die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, oder etwa die Verleitung dritter zu einem Vertragsbruch fallen unter den Begriff des unlauteren Wettbewerbs. Ebenso zählt unter den unlauteren Wettbewerb, einen Konkurrenten daran zu hindern seine Produkte oder Dienstleistungen am Markt abzusetzen. Wie oberhalb schon genannt, sind diese Methoden laut der deutschen Rechtssprechung verboten.

Diese fallen unter das sogenannte UWG, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerbs. Dieses untersagt Methoden und Techniken von Unternehmen, die dafür sorgen, dass nicht nur die eigenen Konkurrenten, sondern vielmehr noch die sonstigen Marktteilnehmer oder sogar die Verbraucher beeinträchtigt werden.

Das UWG schützt dementsprechend nicht nur Unternehmen oder die Allgemeinheit vor oben illegal angewandten Praktiken. Vielmehr verhindert es, dass es durch unfaire Wettbewerbsmaßnahmen zu einer Wettbewerbsverzerrung kommt.

Damit Unternehmen entmutigt werden, Gebrauch vom unlauteren Wettbewerb zu machen sieht das Verstoß gegen das UWG entsprechende Strafen vor.

Geschädigten Firmen wird es nach erbrachtem Nachweis über den eingegangenen Schaden ermöglicht gegen das Unternehmen, welches gegen das UWG verstoßen hat unter anderem Schadensersatz- oder Unterlassungsansprüche durchzusetzen. Wenn auch sie glauben, dass ihre unmittelbare Konkurrenz gegen das UWG verstößt, dann können sie sich über mögliche Maßnahmen auf lentz-detektei.de informieren.

Die gängigen Richtlinien des UWG sind dabei mittlerweile sehr stark vom europäischen Gemeinschaftsrecht beeinflusst, um eine Harmonisierung bezüglich der Richtlinien innerhalb der EU zu erreichen.

Die Entwicklung des UWG bis hin zu der zurzeit aktuellen Fassung, vollzog sich in Deutschland dabei über mehr als 100 Jahre. Im Jahre 1896 trat die erste von vielen Fassungen des UWG, noch unter dem Namen „Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs“ in Deutschland in Kraft. Erst im Jahre 1909, nach diversen Anpassungen des Gesetzes, sprach man vom „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ (UWG), ein Titel der sich bis heute durchgesetzt hat.

Nichtsdestotrotz wurde das Gesetz im Laufe des letzten Jahrhunderts mehrfach angepasst, bzw. verändert. Die letzte wesentliche Veränderung des UWG fand dabei im Jahre 2004 statt.