Nebenberufliche Einfirmenvertreter vor dem Arbeitsgericht
Für einen Handelsvertreter sind die Arbeitsgerichte gem. § 2 Abs. 1 Ziff. 3, § 5 Abs. 3 ArbGG in Verbindung mit § 92a HGB nur dann sachlich zuständig, wenn er vertraglich nicht für weitere Unternehmer tätig werden darf (Einfirmenvertreter) oder…
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