Käse – tierisch oder vegan?

Die Bezeichnung als Käse darf nur für Produkte verwendet werden, die aus tierischen Milcherzeugnissen hergestellt worden sind.

Mit dieser Begründung hat das Landgericht Trier in dem hier vorliegenden Fall einem auf vegane und vegetarische Kost spezialisierten Betrieb aus der Eifel im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes untersagt, einige ihrer Produkte unter der Bezeichnung „Käse“ beziehungsweise „Cheese“ zu vermarkten. Auf der Internetauftritt des Betriebes werden diese Produkte beworben. Allerdings wird durch erläuternde Zusätze klargestellt, dass es sich gerade nicht um Produkte tierischen Ursprungs handele.

In seiner Entscheidung hat das Landgericht Trier auf die EU-Verordnung1 hingewiesen, wonach die Bezeichnung als Käse tierischen Milcherzeugnissen vorbehalten ist. Nach Auffassung des Landgerichts liegt ein Verstoß gegen Europäisches Recht vor. Der Internetauftritt der Verfügungsbeklagten, in der die Produkte beworben würden, stelle sich deshalb als wettbewerbswidrig dar.

Der Umstand, dass durch erläuternde Zusätze in der näheren Produktbeschreibung klargestellt werde, dass es sich gerade nicht um Produkte tierischen Ursprungs handele, beseitige die Wettbewerbswidrigkeit nicht. Auch komme es auch nicht darauf an, ob die Gefahr bestehe, dass Verbraucher durch die Bezeichnung getäuscht würden.

Landgericht Trier, Urteil vom 24. März 2016 – 7 HK O 58/16

  1. EU-VO 1308/2013 []