Die Erstellung und Formulierung von AGBs
Die Abkürzung AGB steht für den Begriff „Allgemeine Geschäftsbedingungen“. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Konditionen fest, die ein Unternehmen an seinen Geschäftspartner stellt. Der Geschäftspartner kann sowohl ein anderes Unternehmen, als auch eine Privatperson sein. Die ABGs werden vom Unternehmen eigenständig verfasst. Die Erstellung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt klaren Regeln. Ein Unternehmen kann nicht alles in die ABGs aufnehmen, was den Wünschen des Unternehmens entspricht. Besonders bei einem Vertragsabschluss mit Privatpersonen ist Einiges zu beachten. Eine Privatperson steht rechtlich unter erhöhtem Schutz. Kommt es also zu einem Rechtsstreit, aufgrund von Unstimmigkeiten oder Missverständnissen in den AGBs, so ist der Verbrauchter, also die Privatperson, im Vorteil. Bei der Erstellung und im Ernstfall sollten Sie einen Anwalt anschalten. Die Kanzlei Hahne-Becker-Partner steht Ihnen im Rechtsfall gerne zur Seite.
Welche rechtlichen Bereiche können mit den AGBs abgedeckt werden?
In den AGBs sollten alle relevanten Bereiche, die für beide Parteien beim Vertragsabschluss relevant sind, aufgenommen werden. Wichtige Bereiche sind zum Beispiel die Zahlungsbedingungen. Die Abwicklung der Zahlung ist ein besonders wichtiger Punkt. Alle Zahlungsmethoden und möglichen Rabatte sollten in den AGBs festgehalten werden. Neben der Zahlungsbedingungen sollten die Lieferbedingungen geklärt werden. Auch sollte geklärt sein, was im Mangelfall zu tun ist. Diese Punkt bezeichnet man auch als Mangelhaftung. Weitere Punkte, die in den AGBs vermerkt werden sollten, sind die Nutzungsbedingungen bzw. gegebenenfalls die Urheberrechte, sowie die Gewährleistungen und den Gerichtsstand.
Was muss bei der Erstellung der AGBs beachtet werden?
Bei der Erstellung bzw. besser gesagt bei der Formulierung muss die Transparenz-Regel eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Inhalte der ABGs klar und verständlich geschrieben werden müssen. Es dürfen keine Unklarheiten entstehen. Entstehen dennoch Unklarheiten und können diese auf die AGBs zurückgeführt werden, wird das Unternehmen dafür zur Verantwortung gezogen. Bei der Formulierung sollten keine exotischen und utopischen Vorstellungen verankert werden. Der Kunde darf nicht von den Inhalten Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen überrascht werden. Den auch für diesen Fall gilt dem Kunden, gerade wenn es eine Privatperson ist, besonderem Schutz. Erstellen Sie zum ersten Mal die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sollten Sie diese nicht einfach von einem anderen Unternehmen kopieren. Wichtig ist, dass die AGBs speziell und individuell für Ihr Unternehmen und vor Allem für Ihre Branche angefertigt werden.
Generell ist zu sagen, dass vor jedem Kauf/ Vertragsabschluss, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens akzeptiert und eingewilligt werden müssen. Sie müssen einsehbar sein und können vom Vertragspartner auch abgehlehnt werden. Die AGBs sind auch nur dann gültig, wenn diese beim Vertragsabschluss bereits bekannt waren.